Interessen und Schwerpunkte der Kanzlei


Die Interessengebiete und Schwerpunkte meiner Kanzlei orientieren sich sowohl an zivilrechtlichen wie auch an öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten auf allen Fachgebieten bei Auseinandersetzungen mit Behörden.

Zu den zivilrechtlichen Streitigkeiten gehören schwerpunktmäßig MIETRECHTLICHE Angelegenheiten, die Regulierung von VERKEHRSUNFALLSCHÄDEN sowie Mandate des PRIVATEN und ÖFFENTLICHEN BAURECHTS, die Behandlung von WERKVERTRAGLICHEN Ansprüchen sowie die vertragliche Ausgestaltung von Rechtsbeziehungen, insbesondere im ERBFALL.

Die Mandate im ARBEITSRECHT stellen einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit dar, wozu verstärkt auch die schwierige Materie von „Mobbing“ oder „Bossing“ gehört. Diese besondere Rechtskenntnis übermittle ich in Vorträgen bei Bundes- und Landesbehörden.

Regelmäßige Fortbildungslehrgänge dienen der Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und der Gesetzeslage, bin aber auch selbst als DOZENT tätig auf dem Gebiet des ÖFFENTLICHEN RECHTS, was die anwaltliche Tätigkeit in den vielfältigen Rechtsproblemkreisen des öffentlichen Rechts betrifft.

Aufgrund meines beruflichen Werdegangs bei verschiedenen Behörden in leitender Funktion und als langjähriger Vorsitzender des Kreisrechtsausschusses als Widerspruchsbehörde gehören hierzu alle Streitigkeiten auf dem Gebiet des ÖFFENTLICHEN BAU- und PLANUNGSRECHTS, des NACHBARRECHTS, insbesondere mit FRAGEN DES AUSLÄNDER- UND ASYLRECHTS, des STRAßEN- UND VERKEHRSRECHTS sowie BEAMTENRECHT und Fragen des ÖFFENTLICHEN DIENSTRECHTS und Rechtsstreitigkeiten mit Fachbehörden im Zusammenhang mit Fragen der VERRENTUNG und des SCHWERBEHINDERTENRECHTS sowie der komplexen Materie des SOZIALRECHTS.

Desweiteren bin ich STREITSCHLICHTER im obligatorischen Streitschlichtungsverfahren für den Landgerichtsbezirk Bonn

Ein besonderer Interessenschwerpunkt stellen die von mir übernommenen Mandate im STRAFRECHT und ORDNUNGSWIDRIGKEITSRECHT dar.